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Abgeltungssteuer: Definition, Beispiele & Berechnung

Abgeltungssteuer: Definition, Beispiele & Berechnung

by Carsten
22. November 2025
in Grundlagen
Lesezeit: 3 min
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In Deutschland gilt die Abgeltungssteuer als eine wichtige Einkommensteuer auf Kapitalerträge. Doch was genau bedeutet das für Anleger und wie werden diese Steuern berechnet? In diesem Artikel erfährst du, was die Abgeltungssteuer ist, welche Kapitalerträge besteuert werden und wie du die Steuerlast berechnen kannst.

Inhaltsübersicht:

  • 1 Definition der Abgeltungssteuer
  • 2 Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungssteuer betroffen?
  • 3 Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?
    • 3.1 Das könnte auch interessant sein
    • 3.2 E-Rechnung: Definition, Vorteile und gesetzliche Grundlagen
    • 3.3 Anzahlungsbürgschaft: Ihr umfassender Leitfaden zu Definition, Bedingungen & Kosten
    • 3.4 Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Erklärung, Definition & Beispiele
  • 4 Beispiel zur Berechnung der Abgeltungssteuer
  • 5 Freistellungsauftrag zur Nutzung des Sparer-Pauschbetrags

Definition der Abgeltungssteuer

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, die in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 erhoben wird. Sie gilt für alle Privatanleger und betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen. Ziel der Abgeltungssteuer ist es, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen und einheitlich zu gestalten. Sie hat den ehemaligen Steuertarif für Zinseinkünfte und die Spekulationssteuer auf Wertpapiergeschäfte ersetzt.

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf die erzielten Kapitalerträge.

Welche Kapitalerträge sind von der Abgeltungssteuer betroffen?

Die Abgeltungssteuer wird auf unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen erhoben. Dazu zählen:

  • Zinserträge: Dazu gehören Zinsen aus Sparbüchern, Festgeld, Tagesgeld und Anleihen.
  • Dividendenerträge: Dies sind Ausschüttungen, die Aktionäre von Aktiengesellschaften erhalten.
  • Erträge aus Investmentfonds: Hierunter fallen Ausschüttungen und thesaurierte Gewinne von Investmentfonds.
  • Erträge aus Termingeschäften: Dazu zählen Gewinne aus Optionen, Futures und Swaps.
  • Kursgewinne: Dies sind Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Anleihen, Fondsanteilen und Zertifikaten, die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert wurden.
Siehe auch  Betriebsausgaben: Definition, Erklärung & Beispiele

Wie wird die Abgeltungssteuer berechnet?

Die Berechnung der Abgeltungssteuer erfolgt in Deutschland grundsätzlich durch die Bank oder den Broker, bei dem du dein Wertpapierdepot oder dein Konto führst. Diese Institutionen führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab. Die Berechnung erfolgt wie folgt:

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  1. Ermittlung der Kapitalerträge: Zunächst werden die erzielten Kapitalerträge ermittelt. Dabei werden beispielsweise Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne addiert.
  2. Anwendung des Sparer-Pauschbetrags: Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr (2.000 Euro für Ehepaare). Dieser Betrag wird von den ermittelten Kapitalerträgen abgezogen.
  3. Berechnung der Abgeltungssteuer: Anschließend wird auf den verbleibenden Betrag die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % angewendet.
  4. Hinzufügen des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer: Auf die errechnete Abgeltungssteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % erhoben. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, fällt zudem noch die Kirchensteuer an, die je nach Bundesland zwischen 8 % und 9 % beträgt.

Beispiel zur Berechnung der Abgeltungssteuer

Angenommen, du hast im Laufe des Jahres folgende Kapitalerträge erzielt:

  • Zinserträge: 500 Euro
  • Dividendenerträge: 1.000 Euro
  • Kursgewinne: 600 Euro

Die Gesamtsumme deiner Kapitalerträge beträgt somit 2.100 Euro.

Nun ziehst du den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro ab:

2.100 Euro (Kapitalerträge) – 1.000 Euro (Sparer-Pauschbetrag) = 1.000 Euro (zu versteuernde Kapitalerträge)

Auf die verbleibenden 1.000 Euro wird die Abgeltungssteuer von 25 % angewendet:

1.299 Euro x 25 % = 250,00 Euro (Abgeltungssteuer)

Anschließend berechnest du den Solidaritätszuschlag:

250,00 Euro x 5,5 % = 13,75 Euro (Solidaritätszuschlag)

Wenn du beispielsweise in einem Bundesland wohnst, in dem die Kirchensteuer 8 % beträgt, berechnest du auch diese:

Siehe auch  Geldwerter Vorteil: Definition, Erklärung & Beispiele

250,00 Euro x 8 % = 20,00 Euro (Kirchensteuer)

Die gesamte Steuerlast aus deinen Kapitalerträgen beträgt somit:

250,00 Euro (Abgeltungssteuer) + 13,75 Euro (Solidaritätszuschlag) + 20,00 Euro (Kirchensteuer) = 283,75 Euro

Freistellungsauftrag zur Nutzung des Sparer-Pauschbetrags

Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, solltest du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag stellen. Dadurch wird die Abgeltungssteuer erst ab dem Betrag berechnet, der über dem Sparer-Pauschbetrag liegt. Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank die Steuern auch auf Beträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags ab, und du müsstest diese über die Steuererklärung zurückfordern.

Zusammenfassend ist die Abgeltungssteuer eine wichtige Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland. Sie wird auf unterschiedliche Arten von Kapitalerträgen erhoben und beträgt pauschal 25% plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Banken und Broker führen die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab, wobei der Sparer-Pauschbetrag genutzt werden kann, um einen Teil der Kapitalerträge steuerfrei zu halten.

 

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Carsten

Carsten ist unser versierter Autor für Buchführung und Finanzen. Mit einem fundierten Hintergrund in Rechnungswesen und jahrelanger Erfahrung unterstützt er kleine Unternehmen, Freelancer und Selbstständige dabei, Ordnung in ihre Zahlen zu bringen und den Überblick zu behalten. Seine Artikel zeichnen sich durch praxisnahe Erklärungen und klare Sprache aus — so, dass auch komplexe Themen verständlich werden. In seiner Freizeit interessiert sich Carsten für digitale Tools zur Buchhaltung und behält neue Entwicklungen im Steuer- und Finanzbereich im Auge.

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