Geringwertige Wirtschaftsgüter: Definition, Erklärung & Beispiele

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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Definition, Erklärung & Beispiele

In der Buchhaltung und im betrieblichen Rechnungswesen begegnen dir zahlreiche Begriffe, die auf den ersten Blick vielleicht verwirrend wirken. Einer dieser Begriffe ist das „geringwertige Wirtschaftsgut“ (GWG). In diesem Artikel erfährst du, was geringwertige Wirtschaftsgüter sind, wie sie behandelt werden und welche Beispiele es gibt.

Definition: Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind abnutzbare, bewegliche Anlagegüter, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und einen bestimmten Anschaffungs- oder Herstellungswert nicht übersteigen. Sie sind im betrieblichen Alltag oft unverzichtbar, etwa Büromaterial, Werkzeuge oder kleinere Elektrogeräte.

Anschaffungswert-Grenzen für GWGs

In Deutschland gibt es gesetzliche Grenzen für den Wert von GWGs. Diese Grenzen haben sich im Laufe der Zeit mehrfach geändert. Seit dem 01.01.2018 liegt die Wertobergrenze für GWGs bei 800 Euro netto (952 Euro brutto). Alles, was diesen Betrag nicht überschreitet, kann als GWG behandelt werden.

Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern in der Buchhaltung

Die besondere Bedeutung von geringwertigen Wirtschaftsgütern liegt in ihrer steuerlichen Behandlung. Im Gegensatz zu anderen Anlagegütern können sie in der Regel sofort im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wodurch sich die Steuerlast für das Unternehmen verringert.

Es gibt verschiedene Abschreibungsmethoden für GWGs:

Sofortabschreibung

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 800 Euro netto können in der Regel sofort und in voller Höhe im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden. Das bedeutet, dass der gesamte Anschaffungswert direkt als Betriebsausgabe in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht wird und die Steuerlast reduziert.

Poolabschreibung (Sammelposten)

Für GWGs mit einem Wert von über 250 Euro und bis zu 800 Euro netto kann alternativ zur Sofortabschreibung auch die sogenannte Poolabschreibung (Sammelposten) gewählt werden. Dabei werden alle GWGs dieses Wertebereichs, die im betreffenden Jahr angeschafft wurden, in einem Sammelposten zusammengefasst. Der Sammelposten wird dann über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben.

Reguläre Abschreibung

Überschreitet der Wert eines Wirtschaftsguts die Grenze für GWGs, wird es wie ein normales Anlagegut behandelt und über die Nutzungsdauer hinweg abgeschrieben.

Beispiele für geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter können in verschiedenen Bereichen eines Unternehmens zum Einsatz kommen. Hier sind einige Beispiele für GWGs:

  1. Büroausstattung: Schreibtischlampen, Bürostühle, Aktenvernichter, Taschenrechner oder Ablagesysteme
  2. IT- und Kommunikationstechnik: Tastaturen, Mäuse, Headsets, Webcams, Monitore oder Drucker
  3. Werkzeuge: Handwerkzeuge wie Schraubendreher, Zangen, Hämmer, Messgeräte oder Leitern
  4. Betriebsmittel: Lager- und Transportgeräte, wie Hubwagen, Regale oder Transportboxen
  5. Küchenausstattung: Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher oder Geschirr

Geringwertige Wirtschaftsgüter: Zusammenfassung

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens und ermöglichen Unternehmen, kleinere Anschaffungen steuerlich geltend zu machen. Sie erleichtern die Abschreibung und die steuerliche Behandlung von Gütern, die für den Betrieb notwendig sind, aber keinen hohen Anschaffungswert haben. Die verschiedenen Abschreibungsmethoden für GWGs bieten dabei verschiedene Vorteile für Unternehmen, abhängig von ihren individuellen Bedürfnissen und Präferenzen.

Indem du die Regeln rund um geringwertige Wirtschaftsgüter kennst und anwendest, kannst du das Beste aus deinem Unternehmen herausholen und die Steuerlast optimieren.