Anlagevermögen: Definition, Erklärung & Beispiele

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Anlagevermögen: Definition, Erklärung & Beispiele

Bei der Betrachtung der jährlichen Bilanz eines Unternehmens ist das Anlagevermögen eine der größten Posten. Es spielt bei der Frage, wie hoch der Wert der Gesellschaft bzw. der Unternehmung eigentlich ist und welchen Erlös du bei einem Verkauf erzielen würdest eine große Rolle. Ein grundlegendes Verständnis für die im Anlagevermögen aufgeführten Beträge ist daher für jeden Unternehmer wichtig. Bei der Erfassung der einzelnen Gegenstände des Vermögens und bei ihrer Bewertung gibt es durch die Steuergesetzgebung und durch das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) genaue Vorschriften.

Die Definition des Begriffs „Anlagevermögen“

Nach Handelsgesetzbuch (HGB), § 247, Abs. 1 sind als Anlagevermögen in einer betrieblichen Bilanz diejenigen Gegenstände auszuweisen, die dauerhaft dem Unternehmen dienen. Da jedoch Vermögenswerte nicht unbedingt immer gegenständlich sein müssen, wird der Begriff weiter gefasst. Oft sprechen die Betriebswirtschaftler daher von Wirtschaftsgütern oder Vermögenswerten. Wichtigste Merkmale dieser Wirtschaftsgüter:

  • sie werden für betriebliche Zwecke genutzt, dienen also der Leistungserbringung des Betriebes
  • sie stehen dauerhaft zur Verfügung, hier geht man davon aus, dass sie mindestens ein Jahr im Unternehmen verbleiben
  • viele von ihnen nutzen sich mit der Zeit ab oder veralten technisch, so dass sich ihr Wert mit der Dauer des betrieblichen Einsatzes verringert

Zum Anlagevermögen gehören

a) Immaterielle Vermögenswerte wie Firmenwerte übernommener Unternehmen, Konzessionen, Rechte und Patente

b) Sachanlagen wie Grundstücke und Gebäude, Maschinen und Anlagen, Fahrzeuge, Betriebs- und Geschäftsausstattung

c) Finanzanlagen wie Wertpapiere oder Beteiligungen an anderen Unternehmungen

Die Bedeutung des Anlagevermögens und sein Ausweis in der Bilanz

Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden auf der Aktivseite der Unternehmensbilanz ausgewiesen. Anlagevermögen und Umlaufvermögen sind hier die zwei größten und bedeutendsten Posten. Zum Umlaufvermögen zählen die Vorräte, die Forderungen und auch die Bestände der Banken und Kassen. All diese Werte bleiben nur kurzfristig im Betrieb. Bei den Gegenständen des Anlagevermögens dagegen ist ein zeitnaher Weiterverkauf nicht geplant. Wie gut eine Unternehmung mit langfristig nutzbaren Vermögensgegenständen ausgestattet wird, hängt natürlich vor allem von ihrem Geschäftszweck ab:

  • Führst du ein Industrieunternehmen oder eine Baufirma, so benötigst du eine große Anzahl an preisintensiven Maschinen, deine Produktionsräume oder deine Werkstatt sind entsprechend ausgestattet. Das Anlagevermögen in deiner Bilanz ist vielleicht mehrere Millionen Euro wert und übersteigt dein Umlaufvermögen.
  • Als Inhaber eines Handelsunternehmens dagegen weist du eher ein höheres Umlaufvermögen aus, denn im Interesse einer guten Lieferfähigkeit bist du auf einen gewissen Grundstock an Waren angewiesen. Dein Anlagenverzeichnis ist mit der Geschäftsausstattung und wenigen Fahrzeugen dagegen überschaubar.

In anlagenintensiven Branchen spielen die Werte des Anlagevermögens in der Bilanz also eine größere Rolle als im Handel oder im Dienstleistungssektor.

Alle Güter des Anlagevermögens sind übrigens nicht nur buchhalterisch zu erfassen. Das HGB verlangt von mittelgroßen und großen Unternehmen auch eine Auflistung im Rahmen des Jahresabschlusses. Dieser Anhang wird auch als Anlagenspiegel oder Anlagengitter bezeichnet. Ausgenommen von dieser Pflicht sind nur kleine Betriebe. Der Anlagenspiegel weist dann neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten auch alle Ab- und Zuschreibungen aus. Somit können Bilanzempfänger, also sowohl Inhaber oder Beteiligte als auch Banken und andere Gläubiger, sich ein Bild über die Zusammensetzung des Anlagevermögens, seine Altersstruktur und die künftige Buchwertentwicklung verschaffen.

Die Wertermittlung der Anlagegüter

Buchhalterisch werden die Werte der Vermögensgegenstände im Rechnungswesen bewertet und erfasst. Große Unternehmen beschäftigen eigens ausgebildete Anlagenbuchhalter für die korrekte Verbuchung aller Geschäftsvorfälle im Anlagevermögen. Die Problemstellungen hier sind vielfältig, deshalb empfiehlt es sich, bei allen aufkommenden Fragen den Steuerberater zu kontaktieren. Verschiedene Sachverhalte sind zu berücksichtigen:

  • Bei Erwerb der Vermögensgegenstände werden sie mit ihren Anschaffungs- und Herstellkosten erfasst. Welche Kosten im Einzelnen angesetzt werden müssen und bei welchen Sachverhalten ein Wahlrecht besteht, regelt das HGB und das Einkommensteuergesetz.
  • Unterschieden wird zwischen unbeweglichen Gütern wie Grundstücken, Häusern und festen Einbauten und beweglichen Gegenständen. Zum beweglichen Anlagevermögen zählt zum Beispiel der Fuhrpark.
  • Langfristig genutzte und entgeltlich erworbene Güter wie Firmenwerte, Patente, Lizenzen, Konzessionen usw. gehören zu den immateriellen Wirtschaftsgütern.
  • Wertpapiere zählen nur dann zum Anlagevermögen, wenn sie nicht täglich veräußerbar sind. Dann werden sie zum Umlaufvermögen zugeordnet.
  • Gegenstände, die beweglich sind und sich abnutzen oder aufgrund ihrer technischen Beschaffenheit veralten, gelten als abnutzbare Vermögensgegenstände. Nicht abnutzbar sind zum Beispiel Grundstücke.
  • Die Wertminderung der Güter wird als Kosten in der Gewinn-und Verlustrechnung verbucht. Sie verringert als Abschreibung dann den Gewinn einer Unternehmung.

Abschreibungen und Zuschreibungen im Anlagevermögen

Durch die regelmäßigen Abschreibungen auf ein abnutzbares Wirtschaftsgut wird die Wertminderung

  • auf dem Bestandskonto der Bilanz erfasst
  • als Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung der jeweiligen Periode verbucht.

Die planmäßige Abschreibung, die im Einkommensteuerrecht „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) genannt wird, muss über die Dauer der voraussichtlichen Nutzung erfolgen. Dafür veröffentlicht die Finanzbehörde die sogenannten AfA-Tabellen, die jedem typischen Anlagegut in unserer Wirtschaft die übliche Nutzungsdauer vorschreiben. Steuerlich ist nur eine lineare AfA erlaubt. Das heißt, dass die Anschaffungs- und Herstellkosten in jährlich gleichbleibenden Raten über die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben sind. Handelsrechtlich dagegen ist jeder Kaufmann und jedes Unternehmen frei in seiner Entscheidung, welche Abschreibungsmethode er bzw. es wählt. Außer der linearen gibt es zum Beispiel noch die degressive und die progressive Abschreibung und die Abschreibung entsprechend bestimmter Leistungsparameter (wie Betriebsstunden etwa).

Neben der planmäßigen Abschreibung sind auch Sonderabschreibungen möglich, etwa weil der Wert des Vermögensgegenstandes durch eine Beschädigung dauerhaft gemindert ist. Wenn dieser Grund nicht mehr besteht, so muss der Buchwert im Anlagevermögen durch eine Zuschreibung wieder erhöht werden.

Bei einem Verkauf eines Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens wird der noch in den Bilanzen erfasste Buchwert als Erlös ausgebucht. Übersteigt der Verkaufserlös diesen Wert, so wird ein zusätzlicher Erlös erfasst.

Beispiele für typische Buchungssätze in der Anlagenbuchhaltung

Ein metallverarbeitendes Unternehmen verbucht diese Geschäftsvorfälle im Laufe einer Wirtschaftsperiode (SKR03, alle Buchungen hier netto):

a) Anschaffung einer Drehmaschine, Anschaffungs- und Herstellkosten in Höhe von 1.500.000 €

0440 Maschinen 1.500.000 €

An 75004 Kreditor XYZ 1.500.000 €

b) Jährliche Abschreibungsrate für ein Firmenfahrzeug

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen 3.000 €

An 0320 Fuhrpark 3.000 €

c) Verkauf eines Fahrzeugs, Erlös 5.000 €, Buchwert zum Verkaufstag 4.000 €

Es sind 2 Buchungen zu erfassen.

2720 Anlagenabgang Sachanlagevermögens 4.000 €

an 0320 Fuhrpark 4.000 €

1200 Bank 5.000 €

8820 Erlöse aus Anlagenverkäufen bei Buchgewinn 5.000 €

Die wichtigsten Kennzahlen zum Anlagevermögen

Mit einer Bilanzanalyse wird die Vermögens- und Kapitalstruktur des Unternehmens beurteilt sowie die Wirtschaftskraft und die Liquiditätsentwicklung eingeschätzt. In folgende Kennzahlen fließt das Anlagevermögen ein:

Die Anlagenintensität ist das Verhältnis zwischen Anlagevermögen und Gesamtvermögen. Je geringer diese ist, desto liquider ist die Unternehmung, denn Umlaufvermögen kann für die Deckung von Zahlungsverpflichtungen schneller genutzt werden. Zu gering sollte die Kennzahl nicht werden, sonst reichen die Abschreibungsraten nicht für neue Investitionen aus.

Der Deckungsgrad I als Verhältnis zwischen Eigenkapital und Anlagevermögen sollte bei 100 Prozent liegen. Dann zeichnen sich die Unternehmen durch eine gute Kreditfähigkeit aus. Dieser Wert wird jedoch häufig nicht erreicht.

Beim Deckungsgrad II wird neben Anlagevermögen auch das langfristige Fremdkapital betrachtet. Liegt das Verhältnis beider Positionen zum Eigenkapital über 100 Prozent, ist das Anlagevermögen auch durch langfristiges Kapital gedeckt. Das entspricht der sogenannten goldenen Bilanzregel und wird positiv bewertet.