Latente Steuern: Definition, Beispiele & Berechnung

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Latente Steuern: Definition, Beispiele & Berechnung

Vom lateinischen Begriff „latere“ leitet sich der Ausdruck latent ab. Ins Deutsche übersetzten lässt er sich mit „im verborgenen bleiben“ oder „ noch nicht sichtbar“. Auch latente Steuern im Rechnungswesen sind Steuern, die im Moment noch nicht anfallen.

Die Definition des Begriffs „Latente Steuern“

Als latente Steuern werden fiktive Belastungen bzw. Forderungen bei der Ertragssteuer verstanden, die aufgrund unterschiedlicher bilanzieller Ansätze zwischen Handels-und Steuerbilanz entstehen. Du weißt sicherlich, dass Vermögenswerte und Schulden sowie Rechnungsabgrenzungsposten handelsrechtlich anders bewertet werden können als steuerrechtlich. In den meisten Fällen führen diese anderen Bewertungsansätze jedoch nur zu temporären Verschiebungen der Steuer. Die Differenzen bauen sich in den folgenden Geschäftsjahren wieder ab. Genau daran erkennst du eine latente Steuer.

Latente Steuern beziehen sich immer auf Ertragssteuern der Unternehmen. Bei Einzelunternehmungen und Personengesellschaften betrifft es also nur die Gewerbesteuer, bei Kapitalgesellschaften auch die Körperschaftsteuer. Kleinere Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) § 264a sind von der Pflicht zur Bildung latenter Steuern befreit.

Latente Steuern im internationalen Vergleich

In Deutschland ist die Verbuchung latenter Steuern im Rechnungswesen noch gar nicht so lange relevant. Erst mit dem seit 2009 geltenden Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) gewannen sie an Bedeutung. Während sich das vorherige Konzept stark auf die Ergebnisermittlung und somit auf die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) orientierte (Timing-Konzept), wird nun ein Temporary-Konzept verfolgt. Dieses stellt viel deutlicher auf die Handels- und Steuerbilanz und die Unterschiede in der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden ab. Somit wird im Interesse von Gläubigern die Vermögenslage der Unternehmen realistischer dargestellt. Gleichzeitig passte der Gesetzgeber die deutschen HGB-Regelungen bezüglich der latenten Steuern an international übliche Buchführungsrichtlinien wie IFRS und US-GAAP an.

Aktive und passive latente Steuern

Einfach erklärt sind also latente Steuern vorweggenommene Steuerverpflichtungen bzw. -erstattungen. Wenn du latente Steuern berechnen willst, musst du den ermittelten Unterschiedsbetrag zwischen der Bilanzsumme deiner Handels- und Steuerbilanz dem unternehmenseigenen Steuersatz unterwerfen, der im laufenden Geschäftsjahr gelten würde. Je nachdem, auf welcher Seite der Bilanz die Positionen stehen, unterscheiden die Steuerexperten zwischen aktiven und passiven latenten Steuern.

Sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern gibt es eigene Sachkonten in der Bilanz:

Übersicht der KontenSKR03SKR04
Aktive latente Steuern (Bestand)09831950 – 1999
Passive latente Steuern (Bestand)09683065 – 3069

Im Rahmen des Jahresabschlusses werden die Bestandskonten bebucht. Gegenkonto für die Veränderungen sind die entsprechenden GuV-Konten:

Übersicht der KontenSKR03SKR04
Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern2250 – 22547645
Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern2255 – 22597649

Aktive latente Steuern

Latente Steuern auf der Aktivseite der Bilanz entstehen, wenn in der Handelsbilanz niedrigere Vermögenswerte oder höhere Schulden ausgewiesen werden als in der Steuerbilanz. Solche Differenzen entstehen zum Beispiel bei diesen Sachverhalten:

SachverhaltHandelsbilanzSteuerbilanz
Abschreibung dauerhafter Wertminderungen von VermögensgegenständenAktivierungspflichtWahlrecht
Abschreibung eines käuflich erworbenen FirmenwertesAktivierungspflicht, Dauer: Schätzung der Nutzungsdauer erlaubtAktivierungspflicht, Dauer: 15 Jahre
Anwendung von Vereinfachungsverfahren bei der Bewertung von VorrätenVerbrauchsverfolgungsverfahren FiFo (First in – First out) und LiFo (Last in – First out) sind erlaubtLiFo ist nicht zulässig
Verbuchung einer Rückstellung für Drohverluste in einem schwebenden GeschäftAktivierungspflichtNicht zulässig

Für den Ausweis aktiver Steuern im HGB-Abschluss gibt es ein Wahlrecht. Sie werden jedoch nur dann verbucht, wenn sie höher sind als die passiven latenten Steuern, also ein Überhang an aktiven latenten Steuern besteht.

Bei den aktiven latenten Steuern sind übrigens auch noch vorhandene Verlustvorträge zu berücksichtigen, wenn in den kommenden fünf Jahren eine Verlustabrechnung zu erwarten ist. Hier besteht nach HGB § 274 ein Aktivierungsgebot. Damit kommt einer Steuerplanung in den Unternehmen eine besondere Bedeutung zu.

Die Auswirkung der unterschiedlichen Bewertung der Vermögenswerte in der Handels- und Steuerbilanz und ihr Ausgleich durch die latenten Steuern an ein einem Beispiel:

Die ABC-Dreherei GmbH fertigt mit einem hochmodernen Maschinenpark Drehteile für die Maschinen- und Anlagenbauindustrie. Für das letzte Geschäftsjahr sind bei der Erstellung der Bilanz folgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

a) Aufgrund eines Kabelbrandes kam es an einer Drehmaschine zu einer Beschädigung. Die dauerhafte Wertminderung der Maschine, die noch mit einem Buchwert von 100.000 € bilanziert ist, beträgt 50 Prozent.

b) Die Geschäftsleitung entschied sich, ein kleines Pulverbeschichtungs-Unternehmen aufzukaufen, dessen Firmenwert 600.000 € betrug. Steuerrechtlich muss dieser Firmenwert über 15 Jahre abgeschrieben werden. Aufgrund des Gutachtens, das beim Erwerb des Betriebes erstellt worden ist, kommt das Unternehmen aber auf eine Nutzungsdauer von 10 Jahren.

c) Die Vorratsbewertung erfolgt handelsrechtlich nach der LiFo-Methode. Der Inventurwert beträgt 450.000 €. Steuerlich ist jedoch nur das FiFo-Verfahren erlaubt, der Wert erhöht sich auf 500.000 €.

Unterstellt wird eine Steuerbelastung von 30 Prozent.

SachverhaltHandelsbilanzSteuerbilanz
Abschreibung der dauerhaften Wertminderung der DrehmaschineAktivierungspflicht: 50.000 €Wahlrecht, wird nicht in Anspruch genommen
Abschreibung eines käuflich erworbenen FirmenwertesAktivierungspflicht, Dauer: 10 Jahre = 60.000 € / JahrAktivierungspflicht, Dauer: 15 Jahre = 40.000 €/Jahr
Bewertung von VorrätenLiFo : 450.000 €FiFo: 500.000 €

Gibt es keine weiteren Unterschiede zwischen den beiden Bilanzen, so weist die Handelsbilanz eine um 120.000 € niedrigere Bilanzsumme auf als die Steuerbilanz. Bei einer Steuerbelastung von 30 Prozent wären somit 40.000 € aktive latente Steuern zu verzeichnen.

Wenn also das Unternehmen in diesem Jahr keine passiven latenten Steuern ermitteln würde, so könnte es das Wahlrecht in Anspruch nehmen und die aktiven latenten Steuern aktivieren. Als Buchhalter erfasst du die Buchung über die GuV:

Aktive latente Steuern 40.000 € an

Erträge aus der Zuführung von latenten Steuern 40.000 €

Passive latente Steuern

Sind die Vermögenswerte der Handelsbilanz dagegen höher bewertet bzw. die Schulden niedriger ausgewiesen als in der Steuerbilanz, so entstehen passive latente Steuern. Der Paragraph 274 Abs. 1 des HGB verpflichtet den Steuerpflichtigen zur Buchung einer passiven latenten Steuer, es gibt hier also kein Wahlrecht. Folgende Beispiele können latente passive Steuern verursachen:

SachverhaltHandelsbilanzSteuerbilanz
Ansatz von selbst erstellten Vermögenswerten im AnlagevermögenWahlrechtNicht zulässig
Unterschiedliche Bewertungsansätze bei der Bilanzierung von FremdwährungsverbindlichkeitenAnsatz mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag auch bei fallenden WechselkursenBerücksichtigung eines geringeren Wertes ist nicht vorgesehen, wenn die Wechselkurse nicht dauerhaft gesunken sind

In der Dreherei aus unserem Beispiel führen diese Beispiele zu passiven latenten Steuern:

a) Bei der Anschaffung einer neuen Drehmaschine wird ein spezielles Spannfutter benötigt, um einen bestimmten Typ von Drehteilen zu fertigen. Die Geschäftsleitung lässt dieses Bauteil im eigenen Hause herstellen. Die angefallenen Selbstkosten in Höhe von 5.000 € erfasst das Unternehmen unter den Herstellkosten der Maschine. Damit nimmt es sein Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter Vermögenswerte wahr.

b) Im letzten Jahr nahm die GmbH ein Darlehen in US-Dollar bei einem Lieferanten aus Übersee auf. Verbucht wurde es mit dem Devisenkurs 1 Dollar = 0,86 Euro am Tag der Kreditauszahlung in Euro. Der offene Darlehensbetrag ist aktuell noch 100.000 US-Dollar, das wären 86.000 Euro. Zum Bilanzierungsstichtag ist der Wechselkurs jedoch gesunken: 1 Dollar = 0,84 Euro. Die Dreherei muss den Wert dieser Verbindlichkeit im handelsrechtlichen Abschluss mit dem Devisenkassakurs bewerten und erfasst nun nur noch 84.000 Euro. Steuerrechtlich darf die Veränderung nicht erfasst werden, da man von einer dauerhaften Kurssenkung hier nicht ausgehen kann.

SachverhaltHandelsbilanzSteuerbilanz
Ansatz von selbst erstellten Vermögenswerten im AnlagevermögenAktivierungswahlrecht 5.000 €Aktivierungsverbot
Unterschiedliche Bewertungsansätze bei der Bilanzierung von FremdwährungsverbindlichkeitenBuchwert 84.000 €, Erfassung eines sonstigen betrieblichen Ertrags in Höhe von 2.000 €Keine Berücksichtigung der Kursänderung erlaubt

Bei einer Unterstellung der Steuerbelastung von 30 Prozent sind auf die 7.000 € Differenz zwischen der Handels- und Steuerbilanz 2.100 € als passive latente Steuer zu erfassen. Für die Buchung dieser latenten Steuern nutzt du die entsprechenden Konten:

Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern 2.100 €

an

Passive latente Steuern 2.100 €

Aktive und passive latente Steuern in deinem Unternehmen ist ein Thema, dass du im Rahmen des Jahresabschlusses mit deinem Steuerberater besprechen solltest. Er kann dir empfehlen, welche steuerlichen Wahlrechte du ausüben solltest, um deine unternehmerischen Ziele zu erreichen und unterstützt dich auch bei deiner Steuerplanung über mehrere Jahre.